Schweigepflicht
Laut Bundesgesetz über den Datenschutz (Art. 35) und der Berufsordnung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP unterstehen die Berufsangehörigen der Schweigepflicht. Was in einer Psychotherapie besprochen wird bleibt streng vertraulich und darf an niemanden ohne Rücksprache mit der betroffenen Person bzw. Entbindung der Schweigepflicht weitergegeben werden.
Erstgespräch
Im Erstgespräch geht um einen ersten Überblick über die vorliegenden Probleme und Anliegen, mögliche Zielsetzungen und ein erstes Kennenlernen meiner Person und Arbeitsweise. Erst danach wird entschieden, ob es zu einer Zusammenarbeit kommt. Das erste Treffen dauert wie die andern Therapiesitzungen 50 Minuten und wird nach gleichem Tarif verrechnet.
Krankenkassenbeiträge
Die Kosten können auf Anordnung einer Ärztin/eines Arztes über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Links
VBP Verband der Berner Psychologinnen und Psychologen
SGVT Schweizerische Gesellschaft für kognitive und Verhaltenstheorie
FSP Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen
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